Go digital – pitcom jetzt vom BMWi für alle drei förderberechtigten Module autorisiert
pitcom ist bereits seit Anfang 2018 autorisiertes Beratungsunternehmen für die Module "IT-Sicherheit" und "Digitale Geschäftsprozesse".
Wir freuen uns sehr, seit diesem Monat nun auch vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Autorisierung für das dritte Modul "Digitale Markterschließung" erhalten zu haben, mit welchem wir ab sofort förderberechtigte Unternehmen ebenfalls beraten und unterstützen dürfen.
Das Modul "Digitale Markterschließung" soll Unternehmen helfen, durch geeignete Online Marketing-Maßnahmen ihre Reichweite zu vergrößern und neue Absatzmärkte zu erschließen. Das kann ganz konkret der
- Aufbau einer professionellen und rechtssicheren Unternehmenswebsite
- die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie oder
- die Beratung und Umsetzung zur Verwendung von Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
sein.
Gefördert werden dabei Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50% auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Für ein gemeinsames Projekt mit uns zur Digitalisierung Ihres Unternehmens können Sie sich somit bis zu 16.500 Euro je Projekt sichern!
Als erfahrener Dienstleister unterstützen Sie unseren Spezialisten vom Erstgespräch und der Prüfung der Förderungsberechtigung, über die Entwicklung des Konzeptes und des Projektplans bis hin zur Umsetzung und dem erfolgreichen Projektabschluss.
Förderprogramm "Go digital"
"Go digital" ist ein spezielles Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen mit dem Ziel, diese auf deren Weg in die Digitalisierung zu unterstützen.
Gefördert werden Unternehmen, die
- weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro haben
- förderfähig nach der De-minimis-Verordnung sind